Hallo noch einmal,
noch einmal vielen Dank für eure Mühen, ich hoffe, ich strapaziere mit meinem neuen Posting eure Nerven nicht allzusehr ^^.
Ich werde mir wohl den neuen Menge anschaffen, auch wenn mein Budget derzeit ohnehin aufgrund einer Milliarde bestellter Bücher nicht nur ausgereizt, sondern überstrapaziert ist
.
Ich habe den entsprechenden Abschnitt im alten Menge mehrmals gelesen, kann aber unter den angegebenen Stellen nur mit vager Sicherheit sagen, wozu ich tendieren würde.
Dort heißt es ja: "Doch finden sich von dieser Regel (nämlich keine Präpositionalausdrücke als Attribut zu verwenden) vielfache Ausnahme .... Sie findet statt:
a) sehr häufig bei Verbalsubstantiven, in welchem die verbale Kraft noch deutlich vorhanden ist
b) bei Substantiven, die eine Gemütsstimmung bezeichnen
c) bei Angabe des Ursprungs, der Herkunft, des Stoffes, des Ganzen in Beziehung auf einen Teil
d) bei Angabe des Ortes, der Zeit, des Grundes ec.. (? nicht lesbar. ältere Schreibung für 'etc.'?)
e) bei der Präposition sine ... und... cum"
Da man ja auch adverbiale Bestimmungen, die eine Richtung angeben, als adverbiale Bestimmungen des
Ortes bezeichnet, würde ich davon ausgehen, dass hier d) vorliegt? Eine zweite Hypothese wäre, dass in epistula noch das gr. á¼Ï€Î¹ÏƒÏ„ολή samt á¼Ï€Î¹ÏƒÏ„Îλλω steckt und so noch eine "verbale Kraft" vorhanden wäre. Dies spräche für a).
Von conficere kann "ad fratrem" ja nun nicht wirklich abhängen....
Über eine Bestätigung oder auch Widerlegung würde ich mich sehr freuen =)