Pl. Ap. 31b οὐ γὰρ ἀνθρωπίνῳ ἔοικε τὸ ἐμὲ τῶν μὲν ἐμαυτοῦ πάντων ἠμεληκέναι καὶ ἀνέχεσθαι τῶν οἰκείων ἀμελουμένων τοσαῦτα ἤδη ἔτη, τὸ δὲ ὑμέτερον πράττειν ἀεί, ἰδίᾳ ἑκάστῳ προσιόντα ὥσπερ πατέρα ἢ ἀδελφὸν πρεσβύτερον πείθοντα ἐπιμελεῖσθαι ἀρετῆς. Καὶ εἰ μέν τι ἀπὸ τούτων ἀπέλαυον καὶ μισθὸν λαμβάνων ταῦτα παρεκελευόμην, εἶχον ἄν τινα λόγον· νῦν δὲ ὁρᾶτε δὴ καὶ αὐτοί, ὅτι οἱ κατήγοροι τἆλλα πάντα ἀναισχύντως οὕτω κατηγοροῦντες τοῦτό γε οὐχ οἷοί τε ἐγένοντο ἀπαναισχυντῆσαι (Pl. Ap. 31c) παρασχόμενοι μάρτυρα, ὡς ἐγώ ποτέ τινα ἢ ἐπρᾱξάμην μισθὸν ἢ ᾔτησα.
Es gleicht (cf. Lindemann § 75) nämlich nicht dem Menschlichen, dass ich zwar meine ganzen eigenen Angelegenheiten vernachlässigt habe und es ertrage, dass meine häuslichen Angelegenheiten schon so viele Jahre vernachlässigt werden, dass ich aber immer das Euere tue, persönlich an jeden Einzelnen herangehend/herantretend/mich an ihn wendend wie ein Vater oder älterer Bruder zu überreden versuchend sich um die Tugend zu kümmern. Und wenn ich davon zwar einen Vorteil hätte und gegen Bezahlung dazu aufforderte, dann hätte ich (ja noch) irgendeinen Grund; jetzt aber seht ihr sicherlich auch selbst, dass die Ankläger, die doch in allen anderen Punkten so unverschämt anklagen, dieses sicherlich nicht in der Lage waren unverschämt zu behaupten, indem sie einen Zeugen beibrachten/auffahren ließen, dass ich jemals irgendeinen Lohn entweder erhielt/einstrich/engegennahm/eine Einnahme erzielte oder verlangte.